HYGIENEKONZEPT
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, bitte wir darum, vorab die Registrierung bereits zu Hause auszudrucken und ausgefüllt bei uns am Sportplatz abzugeben.
Falls keine Möglichkeit zum ausdrucken besteht, können die relevante Daten vorab auch handschriftlich auf einem Zettel notiert und bei uns abgegeben werden.
Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und Spielbetriebs der SG Morscholz-Steinberg auf dem Sportgelände des SV Morscholz
Vorbemerkung: Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Hygienekonzept lediglich die männliche Form verwendet. Die vorgegebenen Regeln gelten für Menschen jeden Geschlechts.
§ 1 Voraussetzungen zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb
I. Gesundheitszustand: Teilnehmer, bei denen vor Trainings- bzw. Spielbeginn eines der folgenden Symptome vorliegt, ist die Teilnahme untersagt: Husten, Fieber, Atemnot, Erkältungssymptome oder eine Beeinträchtigung des Geruchs- und/oder Geschmacksinns.
II. Liegt ein positives Testergebnis auf das Coronavirus vor, ergeht ein vorübergehendes Trainings- und Spielverbot. Der Betroffene hat dem Trainings- und Spielbetrieb bis zum Ablauf der behördlich festgelegten Quarantäne fernzubleiben.
III. Ein Spieler nimmt nicht am Training bzw. Spiel teil, wenn er sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat.
§ 2 Organisation des Trainingsbetriebs
I. Den Anweisungen der verantwortlichen Personen, insbesondere des Hygienebeauftragten, ist Folge zu leisten.
II. In einer Trainingsgruppe befinden sich maximal 35 Personen.
III. Eine Trainingsgruppe von max. 35 Personen trainiert, bei Belegung des Platzes mit mehreren Trainingsgruppen auf einer eigenen Platzhälfte, um eine Durchmischung bei mehreren Gruppen zu vermeiden.
IV. Eine Anwesenheitsliste ist vom jeweils zuständigen Trainer zu führen, um der Dokumentationspflicht gem. der aktuell gültigen Corona-VO Rechnung zu tragen.
V. Die Dokumentation wird für die Dauer gemäß der aktuell gültigen Corona-VO aufbewahrt.
VI. Die Ein- und Ausgänge zum Trainingsgelände und Umkleidekabinen sind mit dem geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu nutzen.
§ 3 Hygiene- und Distanzregeln:
I. Auf eine Begrüßung per Handschlag oder Umarmung ist zwingend zu verzichten.
II. Vor und nach dem Training / Spiel sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Geeignete Desinfektionsmittel hierfür werden vom Verein bereitgestellt.
III. In den sanitären Anlagen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Im Bereich der Herrentoilette dürfen sich daher max. zwei Personen aufhalten, im Bereich der Damentoilette lediglich eine Person.
IV. Das Spucken oder Naseputzen auf dem Platz ist verboten.
V. Außerhalb des normalen Trainings- und Spielbetriebs ist generell ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
VI. Die Duschen und Umkleidekabinen stellen keine Aufenthaltsräume dar und sollen möglichst zeitnahe nach Nutzung wieder verlassen werden.
VII. Die Spieler und Trainer bringen ihre eigene Trinkflasche und Getränke mit. Alternativ werden Wasserflaschen vom Verein zur Verfügung gestellt. Diese sind von den Spielern / Trainern so zu separieren, dass eine gemeinsame Nutzung selbiger Trinkflaschen durch mehrere Personen vermieden wird.
§4 Annahme und Verständnis dieses Hygienekonzeptes:
I. Der Trainer stellt sicher, dass jeder Spieler, der an einem Training oder einem Spiel teilnimmt, diese Hygieneverordnung kennt.
II. Mit der Teilnahme am Trainings- bzw. Spielbetrieb verpflichtet sich der Teilnehmer dazu, das Hygienekonzept zu befolgen.
III. Sollten Spieler gegen dieses Konzept verstoßen, sind diese umgehend aus der Trainingsgruppe zu entfernen bzw. dürfen an dem Spielbetrieb nicht teilnehmen.
IV. Die Haftung bei der nicht konformen Umsetzung trägt jeder Teilnehmer selbst.
Anhang zum Hygienekonzept des Mannschaftstrainings und Spielbetriebs für alle Mannschaften des SV Morscholz / der SG Morscholz-Steinberg und den Gastmannschaften:
1. Beantragung von Freundschaftsspielen
I. Es werden nur Freundschaftsspiele durchgeführt, die offiziell bei der spielleitenden Stelle angesetzt werden.
2. Organisation beim SV Morscholz / der SG Morscholz-Steinberg
I. Der Verein stellt am Eingang für Spieler und Zuschauer Desinfektionsmittel und auf den Toiletten Einmal-Handtücher und Handseife zur Verfügung.
3. Empfehlung zur Anreise:
I. Die Anreise der Mannschaften sollte in mehreren Fahrzeugen erfolgen. Fahrgemeinschaften sollen soweit wie möglich reduziert werden.
II. Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.
III. Der Haupteingang befindet sich am Zugang Dagstuhler Straße.
IV. Die Mannschaften nutzen nacheinander den Zugang zu dem Platz.
4. Kabinen (Teams und Schiedsrichter)
I. Jeder Mannschaft steht eine Umkleidekabine zur Verfügung.
II. Zur Einhaltung der Abstandsregeln ist zu empfehlen, eine zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung durchzuführen (z. B. Torhüter, Startelf, Ersatzspieler)
III. Die Kabinen sind nach jedem Spiel sowie nach jedem Training zu reinigen
IV. Die Kabinen sind dauerhaft zu lüften.
V. Alle Personen, die sich in der Kabine aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
VI. Der Kabinentrakt ist nur mit Mund – Nase Bedeckung zu betreten.
5. Duschen/Sanitärbereich
I. Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
II. Die Toiletten sind nach jedem Spieltag / Trainingstag zu reinigen.
III. Die Duschen sind nach jedem Spiel / Training zu reinigen.
6. Weg zum Spielfeld
I. Der Mindestabstand ist jederzeit einzuhalten, sowohl auf dem Weg zum Spielfeld, als auch zurück in die Kabinen.
II. Als Zu- und Ausgang zum und vom Spielfeld ist nur der Durchgang hinter dem südlichen großen Fußballtor zu verwenden. Dieser extra gekennzeichnete Bereich ist für Zuschauer zum dauerhaften Aufenthalt gesperrt.
7. Spielbericht
I. Das Ausfüllen des Spielberichtes via DFB.net durch alle Beteiligten erfolgt bereits im Vorfeld. Ansonsten muss die Freigabe über das eigene Mobilgerät erfolgen.
II. Der Schiedsrichter sollte den Spielbericht ebenfalls mittels eigener IT bearbeiten.
III. Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielbericht zu dokumentieren. Diese halten sich in der technischen Zone auf. Alle nicht auf dem Spielbericht aufgeführten Personen gelten als Zuschauer und haben sich an einem der beiden Eingänge zu registrieren.
8. Ausrüstungskontrolle
I. Die Ausrüstungs-Kontrolle findet ausschließlich im Außenbereich statt.
II. Wenn kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter hierbei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
III. Der Schiedsrichter verzichtet auf einen Besuch in der Kabine bzgl. Ansprache/Passkontrolle.
9. Einlaufen der Teams
I. Die Teams laufen in einem ausreichenden Zeitabstand auf das Spielfeld und nutzen hierbei die unter 6 II definierten Zu- und Abgänge.
II. Handshakes sind untersagt.
III. Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften.
IV. Die Platzwahl hat der Schiedsrichter mit den beiden Spielführern vorher durchzuführen.
10. Trainerbänke/Technische Zone
I. Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Spieler / Trainer / Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
II. In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten.
11. Halbzeit
I. In der Halbzeit verbleiben alle Spieler und Schiedsrichter im Freien.
II. Sollte im Einzelfall ein Verbleib nicht möglich sein, sind wiederum die gekennzeichneten Wege zu nutzen und der Verbleib in der Kabine auf ein Minimum zu begrenzen.
12. Zuschauer
I. Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer am Zugang „Dagstuhler Straße“ sowie Zugang „Zum Bildchen“ gem. geltender Corona-VO.
II. Listen am Eingang sind nicht erlaubt (Datenschutz), daher ein Einzelblatt pro Zuschauer.
III. Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen nach gültiger Corona
Landesverordnung.
IV. Die Bereiche für Zuschauer und Spieloffiziellen werden gekennzeichnet. An diese Bereiche hat sich jeder zu halten.
V. Unterstützende Schilder/Plakate werden an mehreren Orten angebracht, damit an die dauerhafte Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln erinnert wird.
VI. Die Zuschauer werden über das Hygienekonzept durch Social-Media-Kanäle und Website informiert.
VII. Es wird eine pünktliche Anreise zum Anpfiff empfohlen. Hierüber hinaus wird empfohlen einige Minuten vor Anpfiff bereits an der Sportanlage zu sein, um so Menschenansammlungen an den Zugängen zu minimieren.
VIII. Für die Schiedsrichter ergibt sich für die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer, der Einhaltung der Zuschauerzahlen oder der Trennung von Zuschauerbereichen keine Aufsichts- und Meldepflicht.
IX. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage untersagt.
X. Ein Verkauf von offenen Speisen (Rostwurst) findet nicht statt. Es werden lediglich einzelverpackte Snacks angeboten.
XI. Der Verkaufs- und Aufenthaltsraum des Clubheims bleibt für Zuschauer geschlossen. Der Getränke- und Snackverkauf erfolgt lediglich per Ausgabe durch das Außenfenster.
XII. Die Wiesenparkfläche Dagstuhler Straße ist nur durch Spieler, Spieloffizielle und den Kabinenpächter zu nutzen, um so die Registrierung jedes Zuschauers an einem der beiden Zugänge sicherstellen zu können.
13. Information an den Gegner
I. Der SV Morscholz als Platzverein stellt seinen Gastmannschaften dieses Hygienekonzept im Vorfeld per Mail und über die Vereinswebseite zur Verfügung, um es deren Trainern, Betreuern, Spielern, Offiziellen und Zuschauern vorab zur Kenntnis zu geben.